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Schulgeld

Die Schulgeldtarife der DSP werden von der jährlichen Mitgliederversammlung des Schulvereins verbindlich festgelegt.

Tarife der Deutschen Schule Paris für das Schuljahr 2007/2008

Euro   zahlbar jährlich oder in Raten zum
SCHULGELD   15/09/07 1/02/08 Summe
pro Kind 5.801 2.901 2.900 5.801
 
BUSGELD        
pro Kind 1.510 686 824 1.510
 
KINDERGARTENGEBÜHREN        
pro Kind 4.376 2.188 2.188 4.376
Aufnahmegebühr
2.000
Mit Wirkung vom 1.12.04 einmalig zu zahlen. Weitere Einzelheiten siehe unten
FRANZÖSISCH HERANFÜHRKURS        
pro Kind 700 350 350 700

MITGLIEDSBEITRAG (für MITGLIEDER des Deutschen Schulvereins)

Der Mitgliedsbeitrag von Euro 30 ist mit der 1. Rate zu entrichten.

VERWALTUNGSGEBÜHR (für NICHTMITGLIEDER des Deutschen Schulvereins)

Die Verwaltungsgebühr von Euro 60 ist mit der 1. Rate zu entrichten.

ANZAHLUNG

Bei Anmeldung des Kindes zur Schule/zum Kindergarten ist eine Anzahlung von EURO 200 zu entrichten, die auf die Schul-/Kinder-
gartengebühren angerechnet wird. Sollte das angemeldete Kind 10 Tage nach Einschulungstermin nicht erscheinen, so wird es aus
der Schüler-/Kindergartenliste gestrichen. In diesem Falle verfällt zur Deckung der Bearbeitungskosten die Anzahlung.

Aufnahmegebühr

Familien, die erstmalig eines ihrer Kinder zur Deutschen Schule Paris oder zum Kindergarten der Deutschen Schule Paris anmelden,
zahlen eine einmalige Gebühr von Euro 2.000. Diese Gebühr ist unabhängig vom Schulgeld zu entrichten und gilt für alle Anmel-
dungen, die nach dem Stichtag 30.11.2004 erfolgen. Sie ist unabhängig von der Verweildauer der Schülerin/des Schülers an der
Deutschen Schule Paris oder im Kindergarten. Sie wird bei der Aufnahme mehrerer Geschwister pro Familien nur einmalig fällig.
Wenn die Gebühr bei der Anmeldung zum Kindergarten entrichtet wurde, wird sie beim Übergang in die Schule nicht neu erhoben.
Bei Unterbrechung des Schulbesuches und späterer erneuter Aufnahme derselben Person/oder ihrer Geschwister wird sie nicht
ein zweites Mal fällig.

Bei Anmeldung während des 1. Schulhalbjahres wird der gesamte Jahresbeitrag des Schulgeldes berechnet.
Bei Anmeldung während des 2. Schulhalbjahres wird 50% des Jahresbeitrages des Schulgeldes berechnet.
Gastschülerverträge werden individuell entschieden.

ERMÄSSIGUNGEN DES SCHULGELDES SOWIE DER KINDERGARTEN- UND BUSGEBÜHREN

Auf schriftlichen Antrag erhalten Selbstzahler (=Eltern, die keine Rückerstattung des Arbeitgebers erhalten) eine Geschwisterermäßigung.
Sie beträgt in der Schule und im Kindergarten für das 2. Kind: 13%, für das dritte Kind 35% und für das vierte und jedes weitere Kind 50%.
Beim Bus beträgt die Ermäßigung für das 2. Kind 10%, für das dritte Kind 20% und für das vierte und jedes weitere Kind 30%.

Selbstzahler können ferner einen Antrag auf einkommensabhängige Schulgeldermäßigung stellen. Diese Anträg sollten jeweils bis
zum 30.11. Des jeweiligen Schuljahres gestellt werden. Danach eingehende Anträge können nur in Ausnahmefällen Berücksichtigung
finden. Formulare sind im Sekretariat erhältlich. Alle Anträge auf Schulgeldermäßigung unterliegen der Vertraulichkeit.


ABMELDUNG

Abmeldungen müssen mindestens 90 Tage vor dem Termin des Ausscheidens schriftlich der DSP mitgeteilt werden. Wird diese
Frist nicht eingehalten, so wird der Termin des Ausscheidens dadurch bestimmt, dass 90 Tage zu dem Datum des Erhalts der
schriftlichen Nachricht addiert werden. Liegt der so berechnete Termin des Ausscheides vor dem Ende des 1. Schulhalbjahres, so
ist der halbe Jahresbeitrag für Schule, Kindergarten und Bus zu zahlen. Liegt der so berechnete Termin des Ausscheidens im
zweiten Schulhalbjahr, so ist der volle Jahresbeitrag für Schule, Kindergarten und Bus zu zahlen. Unter Anrechnung der bereits ge-
zahlten Raten wird der Restbetrag sofort bei Erhalt der Abrechnung fällig.

 

MAHNVERFAHREN

Die 1. Mahnung erfolgt 1 Woche nach Zahlungstermin.
Die 2. Mahnung ergeht 10 Tage später per Einschreiben unter Berechnung von EURO 20 Verwaltungskosten.
Geht nach weiteren 10 Tagen die Schulgeldrate nicht ein, so wird dem Schulvereinsvorstand Meldung erstattet.
Der Schulvereinsvorstand entscheidet über die weitere Vorgehensweise, z.B. den Ausschluss des Kindes vom Unterricht. Ab dem 28.Tag nach Zahlungstermin werden Verzugszinsen von 1 % pro Monat (pro rata) berechnet.

ZAHLUNGSWEISE

Alle Beträge können per Verrechnungsscheck im Sekretariat oder auf das Bankkonto der DSP eingezahlt werden. Bargeldzahlungen werden n i c h t angenommen. Quittungen werden auf Wunsch ausgestellt.

KONTO

Association de l'Ecole Allemande de Paris

Bank: Caisse d'Epargne 16 bis, Bld.Jean Jaurès F- 92100 Boulogne;
Konto-Nr: 04284060166; IBAN: FR76 1751 5900 0004 2840 6016 682; BIC: CEPAFRPP751

Bank: Sparkasse Köln Bonn, Konto-Nr. 72264, BLZ: 37050198;

Schatzmeister - A. Simer, St.Cloud, 08. Oktober 2007