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Schulgeld
Die Schulgeldtarife der DSP werden von der jährlichen Mitgliederversammlung
des Schulvereins verbindlich festgelegt.
Tarife der Deutschen Schule Paris für das Schuljahr 2007/2008
| Euro |
|
zahlbar jährlich oder in Raten zum |
| SCHULGELD |
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15/09/07 |
1/02/08 |
Summe |
| pro Kind |
5.801 |
2.901 |
2.900 |
5.801 |
| |
| BUSGELD |
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| pro Kind |
1.510 |
686 |
824 |
1.510 |
| |
| KINDERGARTENGEBÜHREN |
|
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| pro Kind |
4.376 |
2.188 |
2.188 |
4.376 |
| Aufnahmegebühr |
2.000
|
Mit Wirkung vom 1.12.04
einmalig zu zahlen. Weitere Einzelheiten siehe unten |
| FRANZÖSISCH HERANFÜHRKURS |
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| pro Kind |
700 |
350 |
350 |
700 |
MITGLIEDSBEITRAG (für MITGLIEDER des
Deutschen Schulvereins)
Der Mitgliedsbeitrag von Euro 30 ist mit der 1. Rate zu entrichten.
VERWALTUNGSGEBÜHR (für NICHTMITGLIEDER
des Deutschen Schulvereins)
Die Verwaltungsgebühr von Euro 60 ist mit der 1. Rate zu entrichten.
ANZAHLUNG
Bei Anmeldung des Kindes zur Schule/zum Kindergarten ist eine Anzahlung
von EURO 200 zu entrichten, die auf die Schul-/Kinder-
gartengebühren angerechnet wird. Sollte das angemeldete Kind 10 Tage
nach Einschulungstermin nicht erscheinen, so wird es aus
der Schüler-/Kindergartenliste gestrichen. In diesem Falle verfällt
zur Deckung der Bearbeitungskosten die Anzahlung.
Aufnahmegebühr
Familien, die erstmalig eines ihrer Kinder zur Deutschen
Schule Paris oder zum Kindergarten der Deutschen Schule Paris anmelden,
zahlen eine einmalige Gebühr von Euro 2.000.
Diese Gebühr ist unabhängig vom Schulgeld zu entrichten und
gilt für alle Anmel-
dungen, die nach dem Stichtag 30.11.2004
erfolgen. Sie ist unabhängig von der Verweildauer der Schülerin/des
Schülers an der
Deutschen Schule Paris oder im Kindergarten. Sie wird bei der Aufnahme
mehrerer Geschwister pro Familien nur einmalig fällig.
Wenn die Gebühr bei der Anmeldung zum Kindergarten entrichtet wurde,
wird sie beim Übergang in die Schule nicht neu erhoben.
Bei Unterbrechung des Schulbesuches und späterer erneuter Aufnahme
derselben Person/oder ihrer Geschwister wird sie nicht
ein zweites Mal fällig.
Bei Anmeldung während des 1. Schulhalbjahres wird der gesamte Jahresbeitrag
des Schulgeldes berechnet.
Bei Anmeldung während des 2. Schulhalbjahres wird 50% des Jahresbeitrages
des Schulgeldes berechnet.
Gastschülerverträge werden individuell entschieden.
ERMÄSSIGUNGEN
DES SCHULGELDES SOWIE DER KINDERGARTEN- UND BUSGEBÜHREN
Auf schriftlichen Antrag erhalten Selbstzahler
(=Eltern, die keine Rückerstattung des Arbeitgebers erhalten) eine
Geschwisterermäßigung.
Sie beträgt in der Schule und im Kindergarten für das 2. Kind:
13%, für das dritte Kind 35% und für das vierte und jedes weitere
Kind 50%.
Beim Bus beträgt die Ermäßigung für das 2. Kind 10%,
für das dritte Kind 20% und für das vierte und jedes weitere
Kind 30%.
Selbstzahler können ferner einen Antrag auf einkommensabhängige
Schulgeldermäßigung stellen. Diese Anträg sollten jeweils
bis
zum 30.11. Des jeweiligen Schuljahres gestellt werden. Danach eingehende
Anträge können nur in Ausnahmefällen Berücksichtigung
finden. Formulare sind im Sekretariat erhältlich. Alle Anträge
auf Schulgeldermäßigung unterliegen der Vertraulichkeit.
ABMELDUNG
Abmeldungen müssen mindestens 90 Tage vor dem Termin des Ausscheidens
schriftlich der DSP mitgeteilt werden. Wird diese
Frist nicht eingehalten, so wird der Termin des Ausscheidens dadurch bestimmt,
dass 90 Tage zu dem Datum des Erhalts der
schriftlichen Nachricht addiert werden. Liegt der so berechnete Termin
des Ausscheides vor dem Ende des 1. Schulhalbjahres, so
ist der halbe Jahresbeitrag für Schule, Kindergarten und Bus zu zahlen.
Liegt der so berechnete Termin des Ausscheidens im
zweiten Schulhalbjahr, so ist der volle Jahresbeitrag für Schule,
Kindergarten und Bus zu zahlen. Unter Anrechnung der bereits ge-
zahlten Raten wird der Restbetrag sofort bei Erhalt der Abrechnung fällig.
MAHNVERFAHREN
Die 1. Mahnung erfolgt 1 Woche nach Zahlungstermin.
Die 2. Mahnung ergeht 10 Tage später per Einschreiben unter Berechnung
von EURO 20 Verwaltungskosten.
Geht nach weiteren 10 Tagen die Schulgeldrate nicht ein, so wird dem Schulvereinsvorstand
Meldung erstattet.
Der Schulvereinsvorstand entscheidet über die weitere Vorgehensweise,
z.B. den Ausschluss des Kindes vom Unterricht. Ab dem 28.Tag nach Zahlungstermin
werden Verzugszinsen von 1 % pro Monat (pro rata) berechnet.
ZAHLUNGSWEISE
Alle Beträge können per Verrechnungsscheck im Sekretariat
oder auf das Bankkonto der DSP eingezahlt werden. Bargeldzahlungen werden
n i c h t angenommen. Quittungen werden auf Wunsch ausgestellt.
KONTO
Association de l'Ecole Allemande de Paris
Bank: Caisse d'Epargne 16 bis, Bld.Jean Jaurès F- 92100 Boulogne;
Konto-Nr: 04284060166; IBAN: FR76 1751 5900 0004 2840 6016 682; BIC: CEPAFRPP751
Bank: Sparkasse Köln Bonn, Konto-Nr. 72264, BLZ: 37050198;
Schatzmeister - A. Simer, St.Cloud, 08. Oktober
2007
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