> Deutsch-französische Freundschaft > Geschichte

40 Jahre Élysée-Vertrag

22. Januar (1963). Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle unterzeichnen in Paris den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Der Élysée-Vertrag regelt die Zusammenarbeit beider Staaten und regelmäßige Treffen der Regierungschefs.

Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich gestaltet das Verhältnis zwischen den Staaten grundlegend neu und beendet die jahrhundertelange Feindschaft und Rivalität.

Die zentrale Verpflichtung des Abkommens sieht vor, daß beide Regierungen sich in Fragen der Außenpolitik vor jeder wichtigen Entscheidung abstimmen. Die Zusammenarbeit soll aus den regelmäßigen Treffen der Staats- und Regierungschefs sowie der Fachminister hervorgehen. Die halbjährlichen, bzw. alle drei Monate stattfindenden Treffen gewährleisten die Kontinuität in auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung und im Erziehungswesen.

Hauptziel des Vertrages ist die Förderung des Jugendaustausches. Ein deutsch-französischer Gemeinschaftsfond finanziert die Begegnung und den Austausch von Schülern, Studenten und Arbeitern.

Das Verhältnis zu Frankreich

Der Élysée-Vertrag beendet mehr als ein Jahrhundert gegenseitigen Mißtrauens zwischen den beiden Staaten. Die neue Zusammenarbeit ist wesentlich das Werk von Bundeskanzler Konrad Adenauer.

Nachdem schon die deutsche Reichsgründung (1871) mit einem Krieg gegen Frankreich begonnen hatte, blieben die Beziehungen auf Mißtrauen und später infolge der Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus auf kurzsichtigem gegenseitigem Haß begründet.

Obwohl Frankreich die Gründung der Bundesrepublik nur widerstrebend hingenommen hatte, entwickelte sich eine engere Zusammenarbeit, die vor allem von Konrad Adenauer, Robert Schuman und später von Charles de Gaulle getragen wurde. Mit der Gründung der Europäischen Montanunion, der Lösung der Saar-Frage (1957) und den EWG-Verträgen (1957) wurden die Grundlagen für eine Zusammenarbeit gelegt, deren Höhepunkt der Vertragsabschluß ist.